Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.10.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90   

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https://dejure.org/1990,2892
BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90 (https://dejure.org/1990,2892)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1990 - 7 B 130.90 (https://dejure.org/1990,2892)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1990 - 7 B 130.90 (https://dejure.org/1990,2892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsfreie Revision - Beschwerde gegen die Nichtzulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten urteilsabfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 257 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 672
  • DVBl 1991, 160
  • DÖV 1991, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
    Gleichwohl kann dieser Mangel des Verfahrens der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solcher Verfahrensfehler als absoluter Revisionsgrund (§ 138 Nr. 6 VwGO) nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 sowie Urteil vom 3. August 1990 a.a.O.).

    Auf diesem Verstoß kann das angefochtene Urteil aber nicht, wie es § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO voraussetzt, "beruhen", weil die Entscheidungsformel schon vor diesem Verstoß verkündet worden ist, das Urteil also dadurch nicht beeinflußt sein kann (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 , 75, 337 sowie Urteil vom 3. August 1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
    Gleichwohl kann dieser Mangel des Verfahrens der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solcher Verfahrensfehler als absoluter Revisionsgrund (§ 138 Nr. 6 VwGO) nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 sowie Urteil vom 3. August 1990 a.a.O.).

    Auf diesem Verstoß kann das angefochtene Urteil aber nicht, wie es § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO voraussetzt, "beruhen", weil die Entscheidungsformel schon vor diesem Verstoß verkündet worden ist, das Urteil also dadurch nicht beeinflußt sein kann (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 , 75, 337 sowie Urteil vom 3. August 1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten vollständigen Abfassung des Urteils

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
    Die Rüge, ein Urteil sei nach seiner Verkündung unter Verstoß gegen § 117 Abs. 4 VwGO verzögert abgefaßt worden, kann nur mit der zulassungsfreien Revision nach §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO, nicht aber mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden (Bestätigung der st.Rechtspr.; vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41 - 43.89 - sowie Beschluß vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 158.89 -).

    Insoweit ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht statthaft (vgl. BVerwGE 12, 107 sowie BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 158.89 -).

  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
    Insoweit ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht statthaft (vgl. BVerwGE 12, 107 sowie BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 158.89 -).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
    Ein derartiger Mangel ist hier auch anzunehmen, weil zwischen mündlicher Verhandlung und Abfassen des Urteils der ungewöhnlich lange Zeitraum von rund 20 Monaten vergangen ist, während nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 3. August 1990 a.a.O.; s. jetzt auch BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 -) ein Urteil schon dann nicht mit Gründen versehen ist, wenn es nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung vollständig abgefaßt und von den beteiligten Richtern unterschrieben vorliegt.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11

    Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle;

    Selbst wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, könnte das Urteil auf einem solchen Verstoß nicht beruhen, weil die Entscheidungsformel schon vorher verkündet worden ist, das Urteil dadurch also nicht beeinflusst sein kann (Beschluss vom 7. November 1990 - BVerwG 7 B 130.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 22 S. 16).
  • BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95

    Revision - Beschwerde - Fehlende Begründung - Urteil - Abfassung - Unterschrift

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 7. November 1990 - BVerwG 7 B 130.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 22 - DVBl 1991, 160 m.w.N.) entschieden, daß ein nach seiner Verkündung unter Verstoß gegen § 117 Abs. 4 VwGO verzögert abgefaßtes Urteil nicht auf diesem Verstoß im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO "beruhen" könne, weil die Entscheidungsformel schon vor diesem Verstoß verkündet worden sei.
  • BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 175.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des mit Gründen versehenen Urteils

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 7. November 1990 - BVerwG 7 B 130.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 22, DVBl 1991, 160, m.w.N.) entschieden, daß ein nach seiner Verkündung unter Verstoß gegen § 117 Abs. 4 VwGO verzögert abgefaßtes Urteil nicht auf diesem Verstoß im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO "beruhen" könne, weil die Entscheidungsformel schon vor diesem Verstoß verkündet worden sei.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89   

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https://dejure.org/1990,3852
BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89 (https://dejure.org/1990,3852)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 2 B 158.89 (https://dejure.org/1990,3852)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 2 B 158.89 (https://dejure.org/1990,3852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsfreie Revision - Verzögerung der Urteilsabfassung - Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten vollständigen Abfassung des Urteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 672
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Die Beschwerde rügt insoweit in der Sache einen Mangel des Verfahrens, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 sowie Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41-43.89 - mit weiteren Nachweisen).

    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Die Beschwerde rügt insoweit in der Sache einen Mangel des Verfahrens, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 sowie Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41-43.89 - mit weiteren Nachweisen).

    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).

  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).
  • BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 19.85

    Berufsfreiheit - Baden-Württemberg - Arzt - Schwangerschaftsabbrüche

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Insoweit ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht statthaft (vgl. BVerwGE 12, 107).
  • BVerwG, 08.04.1983 - 9 B 1277.81

    Formlose Anhörung - Protokollierung von Angaben - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Diese fällt nicht unter die gemäß § 105 VwGO entsprechend geltende Vorschrift des § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO über die Feststellung der Aussagen einer vernommenen Partei im Protokoll (vgl. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 22.68 - ; Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - ).
  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 22.68

    Anspruch auf Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Nichtbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Diese fällt nicht unter die gemäß § 105 VwGO entsprechend geltende Vorschrift des § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO über die Feststellung der Aussagen einer vernommenen Partei im Protokoll (vgl. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 22.68 - ; Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - ).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

    Die Wiedergabe der Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten oder eines Sachbeistands außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung im Rahmen einer formlosen Anhörung zur näheren Darlegung des vorgetragenen Sachverhalts ist hingegen schon nach dem Wortlaut dieser Regelung nicht vorgeschrieben (BVerwG, Beschlüsse vom 8. April 1983 - 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 S. 10, vom 17. Oktober 1990 - 2 B 158.89 - NVwZ 1991, 672 und vom 24. September 2013 - 2 B 42.13 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 2 Rn. 6).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 44.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (Ortsumgehung Celle - Mittelteil)

    Die Wiedergabe der Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten oder eines Sachbeistands außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung im Rahmen einer formlosen Anhörung zur näheren Darlegung des vorgetragenen Sachverhalts ist hingegen schon nach dem Wortlaut dieser Regelung nicht vorgeschrieben (BVerwG, Beschlüsse vom 8. April 1983 - 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 S. 10, vom 17. Oktober 1990 - 2 B 158.89 - NVwZ 1991, 672 und vom 24. September 2013 - 2 B 42.13 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 2 Rn. 6).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten urteilsabfassung

    Die Rüge, ein Urteil sei nach seiner Verkündung unter Verstoß gegen § 117 Abs. 4 VwGO verzögert abgefaßt worden, kann nur mit der zulassungsfreien Revision nach §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO, nicht aber mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden (Bestätigung der st.Rechtspr.; vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41 - 43.89 - sowie Beschluß vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 158.89 -).

    Insoweit ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht statthaft (vgl. BVerwGE 12, 107 sowie BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 158.89 -).

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